Ausbildung

Das neue Altenpflegegesetz sorgt dafür, dass Altenpflegerinnen und Altenpfleger künftig in allen Bundesländern einheitlich ausgebildet werden. Es erhöht die Attraktivität der Ausbildung und hat Signalwirkung für die gesellschaftliche Anerkennung des Berufsstandes. Die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ ist künftig geschützt.

Unsere Einrichtung beteiligt sich an der praktischen Ausbildung. Dabei werden die gesetzlichen Regelungen eingehalten. Die Genehmigung des Ausbildungsbetriebes durch die Regierung des Bezirks Mittelfranken liegt vor. Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität der Ausbildung ist eine Praxisanleitung in der Einrichtung vorhanden.

Ziel der Ausbildung ist die Fähigkeit zur selbstständigen, eigenverantwortlichen und ganzheitlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen.

Die Auszubildenden sollen vor allem lernen

  • die Pflege alter Menschen zu planen, durchzuführen, zu dokumentieren und zu evaluieren,
  • alte Menschen personen- und situationsbezogen zu pflegen,
  • bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitzuwirken,
  • alte Menschen bei der Tagesgestaltung zu unterstützen und
  • berufliches Selbstverständnis zu entwickeln.

In der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler stufenweise an die eigenverantwortliche Übernahme der pflegerischen Aufgaben herangeführt.

Wir arbeiten ausschließlich mit der Fachschule für Altenpflege- und Altenpflegehilfe in Neunkirchen a. Sand zusammen.